AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E32831976) · Abgerufen am 05.10.2026 03:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb503b8c-ce8f-4743-ab02-1ba1fc668cc4/

Herstellung eines Dacharbeitsstandes für Elektro-Busse

Notice-ID: cb503b8c-ce8f-4743-ab02-1ba1fc668cc4 · Procedure-ID: 497bcf41-f881-4c7b-8259-3e6ce9211442

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven GmbH, Wilhelmshaven
Veröffentlicht
13.08.2026
Frist (Submission)
11.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45262670 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Für Arbeiten und Wartungen auf batteriebetriebenen Bussen, ist eine bestehende Wartungsspur innerhalb der Werkstatt mit einem Dacharbeitsstand nachzurüsten, um auszutauschende Batterien von und auf das Dach der Batteriebusse befördern zu können. Für den Einbau der erforderlichen Dacharbeitsbühne ist der vorhandene Bestand technisch anzupassen. Der Dacharbeitsstand besteht aus einer autarken Metallkonstruktion, welche auf Dachebene einen Wartungsweg aufweist, welcher an den Dachrand des zu wartenden Batteriebusses verfahren werden kann.

Vertragslaufzeit

Ende
30.04.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Nachprüfstelle Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).