AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 15:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb627bf6-1fa6-439e-a9a7-046c02ae3e2f/

Rahmenvereinbarung über Lieferung von Mineralischem Baustoffgemisch

Notice-ID: cb627bf6-1fa6-439e-a9a7-046c02ae3e2f · Procedure-ID: 4665b333-4b84-4e39-8719-79511bbd5b6f

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Stammdaten

Auftraggeber
Wismut GmbH, Chemnitz
Veröffentlicht
08.12.2025
Frist (Submission)
27.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44113140 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 22.000 t Mineralisches Baustoffgemisch 0 – 32 mm (Los 1), von bis zu 103.000 t Mineralisches Baustoffgemisch 0 – 45 mm (Los 2) und von bis zu 18.000 t Mineralisches Baustoffgemisch 0 – 56 mm (Los 3) an die Standorte im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH. Für alle Lose gelten nachfolgende Qualitätsanforderungen: - mineralische Baustoffgemische müssen Qualitätsanforderungen nach TL SoB-StB 20 für Schottertragschichten erfüllen - Herkunft: aus natürlichen Vorkommen, aus gebrochenem Gestein, RC-Baustoffe sind unzulässig - Gehalt an Feinanteilen: Kategorie UF 5 - Zulässiges Überkorn: Kategorie OC 90 - Korngrößenverteilung: nach TL SoB-StB 20, Tabelle 11 Die mineralischen Baustoffgemische werden zum Bau von Tragschichten ohne Bindemittel und ohne Deckschicht eingesetzt. Es sind ausschließlich gebrochene Mineralstoffgemische aus natürlichem Gestein zu verwenden. Recyclingmaterial ist nicht zugelassen. Der Rundkornanteil darf maximal 3 M-% betragen. Die Anforderung C90/3 gemäß Abschnitt 2.2.6 der TL Gestein-StB 04/23 ist einzuhalten.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).