AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 12:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb64f4bd-e899-46b6-a4f5-951b39c32eed/

Rahmenvereinbarung Dolmetscher- und Übersetzerleistungen

Notice-ID: cb64f4bd-e899-46b6-a4f5-951b39c32eed · Procedure-ID: cfc9e722-7371-44e9-b31a-4bae5b9e1704

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Stammdaten

Auftraggeber
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn, Paderborn
Veröffentlicht
25.04.2024
Frist (Submission)
28.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79540000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn setzt zur Erfüllung seiner Aufgaben Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen (Auftragnehmer) ein. Es sollen zum einen Vereinbarungen mit geeigneten Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen geschlossen und zum anderen die Vertragskonditionen unabhängig von einem konkreten späteren Abruf festgelegt werden, um den entstehenden Bedarf an Dolmetscher- bzw. Übersetzerleistungen schnell und bedarfsgerecht abzudecken.

Lose

22 Lose (max. 22 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
10.07.2024
Ende
09.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen-Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).