AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXVHY58DYRKR0E8L/documents) · Abgerufen am 18.10.2026 20:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb74f933-cdc2-4d95-a3c4-1e815ac53b53/

Beschaffung von vier Autoklaven für das Forschungsgebäude PEAC

Notice-ID: cb74f933-cdc2-4d95-a3c4-1e815ac53b53 · Procedure-ID: e5f247aa-3bd2-44d5-97dc-60de1d9acc34

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Stammdaten

Auftraggeber
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Düsseldorf
Veröffentlicht
22.09.2026
Frist (Submission)
22.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33191110 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gerät I. Horizontalautoklav Systec HX150, 150 Liter Gerät II. Horizontalautoklav Systec HX320, 320 Liter Gerät III. Vertikalautoklav Systec VX150, 150 Liter Die HHU macht von Ihrem Leistungsbestimmungsrecht Gebrauch, da notwendige Mindestanforderungen an die Autoklaven nur von Systec-Geräten erfüllt werden können (vgl. Angaben im Leistungsverzeichnis): Erweiterbarkeit des Drucks auf bis zu 5 bar, Einstellbarkeit der Betriebstemperatur auf bis zu 150 ° C, automatische Türöffnung — Horizontaler Tischautoklav mit 40 Litern Nutzvolumen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
18.11.2026
Ende
11.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
27 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).