AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 07:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb7bcb07-ee98-4f00-ad04-28921b3cfdfe/

Rahmenvertrag Wasserbausteine

Notice-ID: cb7bcb07-ee98-4f00-ad04-28921b3cfdfe · Procedure-ID: 00917536-4348-40a9-9ae9-db3f1da1cf83

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee, Bremen
Veröffentlicht
11.01.2023
Frist (Submission)
08.02.2023
Notice-Typ
Änderung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
14500000 — Bergbau, Steinbruch und Mineralien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die in der Zuständigkeit des Wasserstraßen-und Schifffahrtsamts Weser-Jade-Nordsee (Standorte Bremen und Bremerhaven) liegenden Strombauwerke werden von den zuständigen Außenbezirken Habenhausen, Farge, Blexen und Oldenburg gem. VV-WSV 1116 und VV-WSV 2101 überwacht und unterhalten. Die Strombauwerke werden durch witterungsbedingte Einflüsse wie Sturmfluten, Eisgang, Sog und Wellenschlag stark beansprucht und beschädigt. Die ständige Unterhaltung der Strombauwerke (z.B. Buhnen, Leitdämme und Deckwerke) obliegt den Regiebetrieb der einzelnen Außenbezirke. Für die Unterhaltung werden große Mengen an Wasserbausteinen (unterschiedlichster Größen- und Gewichtsklassen, je nach Verwendungszweck) benötigt. Um eine geregelte Grundabdeckung/versorgung gewährleisten zu können, bedarf es einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wasserbausteinen. Die Rahmenvereinbarung ermöglicht eine zeitnahe und flexible Lieferung der Wasserbausteine an Ort und Stelle, je nach Bedarf.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).