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16FEI22319 -S-Bahn S13, Troisdorf – Bonn Oberkassel – Los 08: Ingenieurbau Nord.
DB Netz AG · Frankfurt am Main · Hessen
Beschreibung
Das Baulos 08: Ingenieurbau Nord umfasst Bauleistungen in einem Baufeld mit einer Gesamtlänge von ca. 2,8km mit folgenden Leistungen: Erstellung von Baustraßen Vorbereitende Arbeiten am Bahnkörper Erstellung eines Versickerungsbeckens Verbreiterung einer Fußgängerunterführung Verbreiterung von 2 Eisenbahnüberführungen Neubau von 2 Eisenbahnüberführungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Ingenieurbau (Los 08: Ingenieurbau Nord) für die S-Bahn S13 im Abschnitt Troisdorf – Bonn Oberkassel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
Vertragswert 30.143.964 €6 Veröffentlichungen
- 10.08.2026 Original-Veröffentlichung
- 07.08.2026 126 MKA 369 Es muss eine zusätzliche Erosionssicherung der Filterschächte unter der neuen EÜ "Sieg" erfolgen, um die Funktionalität und die Stabilität der Schächte langfristig zu gewährleisten. Zur Erosionssicherung sind Pflastersteine gemäß den technischen Anforderungen zu verwenden. Die Planungs- und Bauleistungen im Bereich der EÜ Sieg sind grundsätzlich durch den AN Los 8.001 zu erbringen. Die erforderlichen zusätzliche Leistungen zur Sicherung der Schächte gegen Erosion müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 06.08.2026 127 Im Zuge der Abnahme der EÜ Sieg ist durch den Inbetriebnahmeverantwortlichen die Änderung der Messbolzen im Bereich des Rettungsweges gefordert worden ist, da diese nach Ansicht des IBV eine Stolpergefahr darstellen. Durch diese Änderung entstehen zusätzliche Leistungen Die betreffende Forderung des IBV bzw. die damit zusammehängenden zusätzlichen Leistungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die geänderte Ausführung der Messbolzen muss in unmittelbarem Zusammenhang zur Vertragsleistung ausgeführt werden und kann hiervon nicht getrennt werden. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert.
- 26.05.2026 125 Die bestehende Furt zwischen den Brückenpfeilern der EU Sieg muss zurückgebaut werden, da sich in diesem Bereich eine in Betrieb befindliche Wasserleitung des Wahnbachtalsperrenverbands befindet und das Befahren aus diesem Grund untersagt wurde. Zur Sicherstellung der weiterhin erforderlichen landwirtschaftlichen Durchfahrt muss daher eine neue Furt an anderer Stelle, innerhalb einer Versickerungsmulde, hergestellt werden. Es bestehen enge technische und terminliche Abhängigkeiten zu den bereits ausgeführten bzw. laufenden Leistungen im Bereich der Brücke, der Entwässerung und der Versickerungsmulden. Ein neuer AN müsste sich zunächst einarbeiten, was zu Verzögerungen, erhöhtem Koordinationsaufwand und zusätzlichen Kosten führen würde. Darüber hinaus liegen die erforderlichen Geräte, Baustelleneinrichtungen und logistischen Strukturen bereits vor Ort, sodass die Ausführung durch den bestehenden AN wirtschaftlicher und reibungsloser erfolgen kann. aktuell
- 29.07.2025 Aufgrund der gravierenden Änderungen an den Gründungsbauteilen der EÜ "Sieg" ist es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung gekommen. Die erforderliche Beobachtung der Pegelstände musste deshalb über einen längeren Zeitraum erbracht werden. Zusätzlich wurde auf Veranlassung der Unteren Wasserschutzbehörde eine Dokumentation der Pegelstände erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen aufgrund der Bauzeitverlängerung sowie der zusätzlichen Forderung der Wasserschutzbehörde waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die zusätzlichen Leistungen sind aufgrund der Verlängerung der Bauzeit sowie der Forderung der Wasserschutzbehörde erforderlich geworden. Die betreffenden Arbeiten müssen in unmittelbarem Zusammenhang zur Vertragsleistung ausgeführt werden und können hiervon nicht getrennt werden. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert.
- 18.07.2025 121: In der Leistungsbeschreibung ist ausgeführt, dass die Bestandszeichnungen auf Grundlage der Ausführungspläne zu erstellen sind. Ergänzend dazu ist bei Bauwerken im Eigentum der DB InfraGO ausdrücklich vermerkt, dass bei Erstellung von Bestandsplänen das Schriftfeld zur Übergabe nach IZ-Plan neu zu erstellen ist. Bei Bauwerken, die in das Eigentum Dritter eingehen, fehlt in den Vertragsunterlagen dagegen der Hinweis, dass das Schriftfeld für die Bestandszeichnungen auszutauschen ist. Es kommt deshalb zu Mehraufwendungen für die Überarbeitung der Planunterlagen sowie die zugehörigen Planläufe. Alle Bau- und Planungsleistungen sind grundsätzlich durch den AN Los 8.001 zu erbringen. Hierzu gehört auch die Erstellung der Bestandsplanung. Die erforderliche Anpassung der Bestandspläne für Bauwerke Dritter muss hierbei im Zuge der übrigen Bestandsplanung erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.683 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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