AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M54BS/documents) · Abgerufen am 29.09.2026 17:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb823c3b-9baf-48f2-9374-4f60e7f5f4b6/

VPN ILS BY 2.0

Notice-ID: cb823c3b-9baf-48f2-9374-4f60e7f5f4b6 · Procedure-ID: f6239518-654c-48f7-801e-662231dd9205

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI), dieses vertreten durch die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried (SFS-G), Geretsried
Veröffentlicht
27.01.2025
Frist (Submission)
27.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
64200000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Mit dem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (Integrierte Leitstellen-Gesetz - ILSG) vom 25.07.2002 hat der Freistaat Bayern die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in ganz Bayern Integrierte Leitstellen (ILS) errichtet werden. Die ILS sind für den Bürger einheitlich unter der Notrufnummer 112 erreichbar und haben vor allem die Aufgabe, Feuerwehr und Rettungsdienst aus einer Hand zu alarmieren. Um eine Verwaltungsgrenzen übergreifende Alarmierung von Einsatzmitteln zu ermöglich, sind die ILS mit einem einheitlichen Einsatzleitsystem (ELS) ausgestattet. Die Integrierten Leitstellen werden nach Art. 3 ILSG durch die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung errichtet und nach Art. 4 ILSG betrieben bzw. durch einen Dritten betrieben. Das VPN ILS dient gemäß Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 ILSG der Sicherstellung der Zusammenarbeit sowie der Vertretung der Integrierten Leitstellen untereinander. Dies umfasst insbesondere die Anbindung der ILS, der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried (SFS-G) und der Feuerwehreinsatzzentrale München (FEZ) an die Standorte des Tetra-Digitalfunks und des Analogfunks sowie die Schaffung von zentralen Netzübergängen und die Anbindung von Fernwartungszugängen für Dienstleister. Das StMI plant, das bestehende Virtual Private Network der ILS (VPN ILS 1.0) durch ein neues Virtual Private Network (VPN) - das VPN ILS BY 2.0 - zu ersetzen und damit neu zu vergeben. Dies beinhaltet die Vergabe der folgenden Leistungsbestandteile: - Bereitstellung und Betrieb eines VS-NfD-konformen IP-Transportnetzes mit garantierten Datenraten und QoS (inkl. Systemservice und Netzwerkmanagement) - Bereitstellung und Betrieb eines zentralen, redundanten Firewall-Systems an der SFS-G - Bereitstellung und Betrieb einer VS-NfD konformen Remote Access Service (RAS) über das Internet - Bereitstellung eines Funk-IP-Anschaltsystems an den Standorten der Leitstellen und der Analogfunkstandorte (optional) - LTE/5G-Mobilfunkkarten je Notebook für den RAS - Bereitstellung eines zentralen, redundanten Internetzugangs - Zentrales Netzwerkmanagement durch den Auftragnehmer - Erstellung aller erforderlichen Dokumente zur Zertifizierung des VPN ILS BY 2.0 nach ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz - Dokumentation des VPN-ILS BY 2.0 - Erbringung des Systemservice für das Gesamtsystem VPN ILS BY 2.0 während der Vertragslaufzeit Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können der IV.1_Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
96 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).