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Ex post: Klosterkammer Hannover - Forstunternehmereinsätze für die motormanuelle Holzernte und Holzrückung
Allgemeiner Hannoverscher Klosterfonds, vertreten durch Klosterkammer Hannover, vertreten durch Klosterkammerforstbetrieb · Hannover · Niedersachsen · Stiftung des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKlosterrevierförsterei WinzenburgRahmen 1.000.000 €🏆 Grewe Forstdienstleistungen gmbH & Co. KG · Wangelnstedt
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Los 2 VergebenKlosterrevierförsterei Lamspringe🏆 Grewe Forstdienstleistungen gmbH & Co. KG · Wangelnstedt
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Los 3 VergebenKlosterrevierförsterei Auhagen🏆 B.Beyer GmbH · Coppenbrügge
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Los 4 VergebenKlosterrevierförsterei Wülfinghausen🏆 B.Beyer GmbH · Coppenbrügge
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Los 5 VergebenKlosterrevierförsterei Obernkirchen🏆 B.Beyer GmbH · Coppenbrügge
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Los 6 VergebenKlosterrevierförsterei Westerhof🏆 Forstdienstleistungsunternehmen Höll · Bad Grund
- B.Beyer GmbH · Coppenbrügge
- Forstdienstleistungsunternehmen Höll · Bad Grund
- Grewe Forstdienstleistungen gmbH & Co. KG · Wangelnstedt
Beschreibung
Der Klosterkammerforstbetrieb (KFB) der Klosterkammer Hannover bewirtschaftet die Forstflächen des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK) von rund 25.000 Hektar in elf niedersächsischen Klosterrevierförstereien. Weitere 1.600 Hektar Fläche des Stiftsforstbetriebs Ilfeld in Thüringen werden zudem bewirtschaftet. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind forstliche Dienstleistungen in Form der motormanuellen Holzernte inklusive Rückung. Hinzu kommen Tätigkeiten in der Seilunterstützung und Holzrückung der Holzmengen, die durch den KFB in Eigenregie eingeschlagen werden. Das Vergabeverfahren zielt auf den Abschluss von Rahmenvereinbarungen gemäß § 21 VgV, sodass es dem Auftraggeber freisteht, Leistungen im gewünschten Umfang aus den Rahmenvereinbarungen abzurufen. Das Leistungsbild erfasst die Leistung unter normalen Hiebsbedingungen, die Leistung unter abweichenden, d.h. erschwerten Bedingungen sowie die Leistung in Kalamitätsfällen.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Vergütung 700 Pkt.Preis
Vergütung Gewertet werden die im Preisblatt (Teil D, Anlage D05) von den Bietern eingetragenen Angaben in zwei Unterkriterien. Die Unterkriterien werden in Anlage A02 beschrieben. 1.1 Stücklohn Maximal erreichbare Punktzahl 400. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 1.2 Zeitlohn Maximal erreichbare Punktzahl 300. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung 200 Pkt.Qualität
Die Bieter haben anhand eines Konzepts darzustellen, in welcher Art und Weise sie die Qualitätssicherung bei der Ausführung des Auftrags durchgängig gewährleisten. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Personals 100 Pkt.Qualität
Der Bieter gibt in Anlage D07 (Formular Mitarbeiter) alle für die Auftragsabwicklung vorgesehenen Mitarbeiter sowie deren jeweilige Qualifikation an. Der Bieter hat für die Mitarbeiter darüber hinaus anzugeben, zu wie viel Prozent diese im Auftragsfalle eingesetzt werden. Die Einzelheiten der Wertung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 24.000.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) B.Beyer GmbH · Forstdienstleistungsunternehmen Höll · Grewe Forstdienstleistungen gmbH & Co. KGAuftragsvolumen (Rahmen) 1.000.000 €1 Veröffentlichung
- 09.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 597 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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