AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag E-Commerce-Beratung und Serviceleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Goethe-Institut e.V. - Zentrale, München
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- Frist (Submission)
- 24.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79342000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gesucht wird eine oder zwei E-Commerce-Agentur(en) zur Begleitung und Optimierung unserer digitalen Verkaufsstrategien und -maßnahmen an bis zu 160 Standorten des Goethe-Instituts im In- und Ausland. Der Auftragnehmer hat - die Beratung, Unterstützung und Umsetzung von Aktivitäten in den Bereichen E-Commerce, Strategisches Marketing, Performance Marketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO/AIO), Technical Marketing und Webanalyse zu unterstützen, - bei Strategien zu neuen Konzepten oder Weiterentwicklungen in den Bereichen B2B, B2C und Gruppenanmeldungen mitzuarbeiten, - Rücksicht auf ggf. erschwerte Bedingungen im internationalen Handel zu nehmen, - die Besonderheit beim Verkauf von Dienstleistungen bzw. Bildungsangeboten mit teilweise eingeschränkter Verfügbarkeit und/ oder anderen Restriktionen im Online-Handel zu berücksichtigen. Es ist beabsichtigt jeweils einen Rahmenvertag für die Dauer von vier Jahren mit einem Dienstleister für Los 1 und Los 2 zu schließen: Los 1: Service- und Beratungsleistungen zu Performance Marketing sowie MarTech und Webanalyse Los 2: Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Online-Marketing/ SEO/ AIO Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" (losbezogen) zu entnehmen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.