AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 18:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cbbd94b4-5a92-403b-9724-0c3c9872f60e/

Portalbasierte Rührreibschweißanlage

Notice-ID: cbbd94b4-5a92-403b-9724-0c3c9872f60e · Procedure-ID: b55a61e6-eb59-4eb7-bc3c-ab2d76ef4433

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Ilmenau, Ilmena
Veröffentlicht
21.06.2024
Frist (Submission)
30.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
42632000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Kernelement der geplanten Anlage umfasst ein portalbasiertes Rührreibschweißsystem, um so den aktuellen Anforderungen an Bauteilintegrität und der Verwendung neuartiger Werkstoffe gerecht zu werden. Durch die Bauform der Anlage ist es möglich, die wirkenden Reaktionskräfte in Vorschubrichtung, quer zur Vorschubrichtung und in Axialrichtung aufzunehmen. Durch die unabhängig einstellbaren Betriebsarten wie positionsgesteuerte Prozessführung zum Schweißen von Mischverbindungen und kraftgeregelte Prozessführung von artgleichen Werkstoffen ist es möglich, ein breites Spektrum von Forschungs- und Anwendungsfällen abzudecken. Die geplante Anlage kann dabei mit klassischen Werkzeugen oder mit dem Werkzeugkonzept der stehenden Schulter betrieben werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).