AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
62-2026-642-EA - Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen 1. Januar 2027 - 31. Dezember 2028 - 4 Lose
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Regensburg, Regensburg
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Frist (Submission)
- 12.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 64112000 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.227.621 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rahmen-Maximum
- 1.344.500 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen der Stadt Regensburg in 4 Losen: Los 1: Abholung und Zustellung von Briefsendungen für die Leitregion: 93; Los 2: Abholung und Zustellung von Briefsendungen für die Leitregionen: 00 bis 92, 94 bis 99 und Ausland; Los 3: Serienbriefe ohne werblichen Inhalt; Los 4: Abholung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA)
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — 62-2026-642-EA - Los 1 Leitregion 93
- Geschätzter Wert
- 587.704 €
Los 2 — 62-2026-642-EA - Los 2 Leitregionen 00 bis 92 und 94 bis 99 und Ausland
- Geschätzter Wert
- 390.355 €
Los 3 — 62-2026-642-EA - Los 3 Serienbriefe ohne werblichen Inhalt
- Geschätzter Wert
- 18.926 €
Los 4 — 62-2026-642-EA - Los 4 Postzustellungsaufträge
- Geschätzter Wert
- 230.635 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.