AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Wehren der Ortsgemeinde Kempenich, Los 3 - Planung der technischen Gebäudeausrüstung Elektro
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Brohltal, Niederzissen
- Veröffentlicht
- 18.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Brohltal plant den Bau eines Feuerwehrgerätehauses zur gemeinsamen Nutzung für die Wehren der Ortsgemeinde Kempenich, Ortsgemeinde Kempenich Ortsteil Engeln und der Ortsgemeinde Spessart. Das Feuerwehrgerätehaus soll östlich angrenzend zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Kempenich gebaut werden. Vorgesehen für das Vorhaben ist ein Grundstück innerhalb eines in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Kempenich Erweiterung" auf der Gemarkung Kempenich, Flur 1, Nr. 61. Derzeit handelt es sich bei der Fläche um eine Wiese. Das Feuerwehrgerätehaus soll über eine ca. 100 m lange, noch herzustellende Verkehrsanlage an die L 83 angeschlossen werden. Geplant ist die Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Nutzung durch ca. 85 Mitglieder der Feuerwehr und einer Jugendfeuerwehr von ca. 25 Personen. Das Feuerwehrgerätehaus soll u.a. über eine Halle mit fünf Stellplätzen und einen Schulungsraum für ca. 70 Personen verfügen. Der Baubeginn ist im Jahr 2026 vorgesehen. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.09.2024
- Ende
- 01.08.2031
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.