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Lieferungen von Netzwerkkomponenten (Switches und Transceiver und Service-Hotline)
EAM GmbH & Co KG · Kassel · Hessen
Vergabe-Ergebnis
- CMS IT-Consulting GmbH · Grasbrunn Mittleres Unternehmen
- Controlware GmbH · Dietzenbach Großunternehmen
Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Die genaue Los-Zuordnung steht in der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Lieferung von Netzwerkkomponenten (Switches und Transceiver) des Herstellers Extreme Networks.
- Zusätzlich wird eine Service-Hotline für die bestehende IT-Netzwerkstruktur benötigt.
- Der Lieferzeitraum erstreckt sich von 2026 bis 2028.
- Es handelt sich um ein nicht-offenes, verhandelbares Verfahren (neg-w-call) mit Standardbekanntmachung (can-standard).
- Als Betreiber kritischer Infrastruktur (KRITIS) sind hohe Anforderungen an die Sicherheit der gelieferten Komponenten zu erwarten.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die EAM Netz GmbH (nachfolgend „ENM“) ist ein mittelständischer Strom- und Gasverteilnetzbetreiber. Das ENM-Netzgebiet umfasst eine geografische Fläche von mehr als 11.500 Quadratkilometern und erstreckt sich über weite Teile Hessens sowie über Südniedersachsen, Teile von Ostwestfalen, Westthüringen und seit April 2014 auch über Teile des Landkreises Altenkirchen in Rheinland-Pfalz. ENM versteht sich als Unternehmen mit regionalem Bezug. Als Betreiber von kritischer Infrastruktur (KRITIS) gemäß Energie-Wirtschaftsgesetz ist die EAM Netz GmbH zum Betrieb eines sicheren Energieversorgungsnetzes verpflichtet. Dazu zählt insbesondere auch ein angemessener Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sind. Die ENM beabsichtig die Beschaffung diverser Netzwerkkomponenten (Switche) mit Transceivern des Herstellers Extreme Networks für die bestehende IT-Netzwerkstruktur einschl. Service-Hotline (siehe Teilnahmebedingungen). Lieferzeitraum: 2026 - 2028
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) CMS IT-Consulting GmbH · Controlware GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 1.300.000 €1 Veröffentlichung
- 27.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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