AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/950858dc-e5aa-4333-964f-00d608fed43c) · Abgerufen am 16.10.2026 19:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cbd8170d-18c6-47fb-a98c-a694dcb2f491/

AutoDesk Lizenzen

Notice-ID: cbd8170d-18c6-47fb-a98c-a694dcb2f491 · Procedure-ID: a52649d5-2741-42ff-918f-1bf62a3082f8

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Stammdaten

Auftraggeber
Hamburger Energienetze GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
29.09.2026
Frist (Submission)
30.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
2.136.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Der Geschäftsbereich IT der Hamburger Energienetze GmbH ist verantwortlich für die Verwaltung und Beschaffung der Autodesk-Lizenzen für folgende Unternehmen: • Hamburger Energienetze (HNE) • Hamburger Energiewerke (HEnW) • Hamburger Verkehrsanlagen (HhVA) • Hanse GM (HGM) Für alle vier Unternehmen wird die Verlängerung der bestehenden Lizenzen sowie der unterjährige Abruf neuer Autodesk-Lizenzen für verschiedene Autodesk Produkte benö-tigt. Die entsprechenden Vertragsnummern sind bereits beim Hersteller hinterlegt.

Vertragslaufzeit

Beginn
24.02.2027
Ende
11.04.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).