AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/cbe40cb4-a8af-4771-a0a2-19cd766cd1c1) · Abgerufen am 20.10.2026 05:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cbe40cb4-a8af-4771-a0a2-19cd766cd1c1/

Belieferung von Erdgas an 61 Abnahmestellen in Hessen

Notice-ID: cbe40cb4-a8af-4771-a0a2-19cd766cd1c1 · Procedure-ID: 4e52a87d-b5bd-4be0-b597-8e248c5c344b

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Stammdaten

Auftraggeber
Vitos gemeinnützige GmbH, Kassel
Veröffentlicht
07.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
5.524.637 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erdgaslieferung an aktuell 61 Abnahmestellen der bezugsberechtigten Unternehmen in Hessen. Das Gesamtliefervolumen beträgt: ca. 48 GWh/Jahr. Der Vertragsschluss erfolgt im Moment der Zuschlagserteilung. Der Zuschlag ist geplant für die KW42/2025. Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.12.2029. Die Vitos gGmbH schreibt den Auftrag als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
GETEC ENERGIE AG
Vertragsabschluss
06.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).