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Ertüchtigung der Energieversorgung der KA MG-Neuwerk - Erneuerung der Mittelspannungsschaltanlagen inklusive der Mittelspannungskabel
Niersverband Viersen · Viersen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErtüchtigung der Energieversorgung der KA MG-Neuwerk🏆 SPIE BTAT GmbH · Georgsmarienhütte
- SPIE BTAT GmbH · Georgsmarienhütte
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: SPIE BTAT GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Kläranlage MG-Neuwerk verfügt derzeit über zwei Übergabestationen (10kV), sechs Trafostationen sowie einer Station für die BHKWs. Die Mittelspannungsschaltanlagen sowie die dazugehörigen Komponenten (USV) müssen im Zuge der Realisierung von verschiedenen Projekten/Teilprojekten erneuert bzw. demontiert werden. Die Energieversorgung der KA MG-Neuwerk erfolgt über zwei Einspeisungen in gesonderten Übergabestationen, seitens des Verteilnetzbetreibers (VNB) NEW-Netz. Neben der 10kV - Haupteinspeisung Donk, die über drei parallele Einspeisungen direkt vom Umspannwerk des Verteilnetzbetreibers verfügt, existiert noch die 10 kV Reserveeinspeisung Mönchengladbach aus dem öffentlichen Ortsnetz. Die weitere Verteilung der elektrischen Energie erfolgt über sieben MS-Stationen zu den Energieschwerpunkten auf der Kläranlage mittels eines 10 kV Mittelspannungsrings. Der geschlossene MS-Ring ist als IT-Netz (isoliert) ausgeführt und wird entsprechend betrieben. Das zugehörige Mittelspannungskabel ist auf der Hochtrasse sowie teilweise im Erdreich bzw. Tiefkanal verlegt.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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❓ Bieterfragen
Während des Kalkulationszeitraumes wurden über das Vergabeportal ELViS Bieterfragen zur Ausschreibung gestellt. Am 23.08.2024 wurde ein am Vortag gestellter Katalog an Bieterfragen beantwortet. Im Zuge der Angebotsauswertung wurde festgestellt, dass von mehreren Bietern in wesentlichen Positionen anscheinend ungeeignete Produkte angeboten wurden. Bei der schriftlichen Angebotsaufklärung stellte sich heraus, dass mindestens eine der am 22.08.2024 gestellten Bieterfragen offensichtlich nicht eindeutig beantwortet wurde und eine Fehlinterpretation möglich war. Aus diesem Grund werden hiermit die Antworten auf den am 22.08.2024 gestellten Bieterfragenkatalog präzisiert und ergänzt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 16.10.2024 Während des Kalkulationszeitraumes wurden über das Vergabeportal ELViS Bieterfragen zur Ausschreibung gestellt. Am 23.08.2024 wurde ein am Vortag gestellter Katalog an Bieterfragen beantwortet. Im Zuge der Angebotsauswertung wurde festgestellt, dass von mehreren Bietern in wesentlichen Positionen anscheinend ungeeignete Produkte angeboten wurden. Bei der schriftlichen Angebotsaufklärung stellte sich heraus, dass mindestens eine der am 22.08.2024 gestellten Bieterfragen offensichtlich nicht eindeutig beantwortet wurde und eine Fehlinterpretation möglich war. Aus diesem Grund werden hiermit die Antworten auf den am 22.08.2024 gestellten Bieterfragenkatalog präzisiert und ergänzt. · in TED EU + oev
- Frist 04.09.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 154 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SPIE BTAT GmbHZuschlagswert 8.309.993 €1 Veröffentlichung
- 19.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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