AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 01:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cbfb61e6-b00e-4818-acc1-4df96ababc16/

Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefen

Notice-ID: cbfb61e6-b00e-4818-acc1-4df96ababc16 · Procedure-ID: 7eb9838c-4306-46b2-a4d0-d31403a87b46

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Stammdaten

Auftraggeber
IKK Brandenburg und Berlin, Potsdam
Veröffentlicht
22.10.2024
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
30162000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK)einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2020
Ende
31.10.2024

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
Vertragsabschluss
01.09.2020
Zuschlagsentscheidung
10.08.2020

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).