AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E12152813) · Abgerufen am 01.09.2026 05:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cc00bf87-666c-4d5f-9dcb-3019bd990069/

Beschaffung von zwei mittleren Löschfahrzeugen für die Feuerwehr in Schornsheim und Wallertheim

Notice-ID: cc00bf87-666c-4d5f-9dcb-3019bd990069 · Procedure-ID: f4cc19fd-ed87-408b-a652-966247c45ee1

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Mainz
Veröffentlicht
23.01.2025
Frist (Submission)
20.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt beabsichtigt die Anschaffung von zwei Datenspeichersystemen der Fa. NetApp. Diese erweitern und ergänzen die vorhandenen NetApp Systeme um mehr Leistung und Speicherplatz. Die vorhandenen, alten NetApp Systeme sollen weiter betrieben werden. Nach umfangreicher Prüfung wurden Lösungen anderer Hersteller ausgeschlossen, da eine 100%ige Kompatibilität mit den vorhandenen Systemen nicht gegeben ist und Risiken vermieden werden sollen. Da das Datenspeichersystem der Kern der gesamten Datenverarbeitung der Verwaltung bildet, haben die Sicherheit der Daten und der technisch reibungslose Betrieb Vorrang vor allen anderen Überlegungen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt (LK Alzey Worms), Wörrstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).