AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung Rummelsburger See - Rückbau Testfelder 1 bis 3 und Baugrunderkundungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
- Frist (Submission)
- 19.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45240000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Vom Wasser aus durchzuführen: Rückbau 19 Stück Aussteifungen, Länge 2,8 m – 24 m, Stahlprofile; Rückbau 8 Stück Gurtungen, Länge 18,3 m – 24 m, Stahlprofile; Ziehen 106 Stück Spundprofile, Länge 11,5 m – 16 m, Stahlprofile; Aushub 700 m³ kontaminierter Sedimente; Transport 750 m³ gefährlichen Abfalls über den Wasserweg; Liefern und Einbauen von 1750 m³ Kies/-Sandgemisch; Technische Bearbeitung, Ausführungsplanung, Statiken; Beweissicherungsverfahren; Vermessungsleistungen, Peilmaßnahmen unter Wasser; Verkehrssicherung land- und wasserseitig (Beschilderung, Bauzaun 200 m, Personenschutzgang); Sicherheit und Arbeitsschutz (Schwarz-Weiß-Anlage, PSA, Arbeitsplatzmessung, PID- Geräte und Ex-Schutz, Aktive Ölsperre, Sedimentsperre); Probenahme, Deklaration; Kampfmittelsondierung und -bergung; Wasserseitige und landseitige Baugrunduntersuchungsbohrungen in Tiefen zwischen 7,0 - 27,0 m durchführen; Wasserseitige und landseitige Rammkernsondierungen in Tiefen bis 28,0 m durchführen; Insgesamt 50 m Flügelscherversuche ausführen; Schadstoffanalytik der Bodenproben.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 7 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 91 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.