AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 09:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cc4088d3-e52f-4ddb-87c6-a6488477a8fb/

Rahmenvertrag Büroeinrichtung 2025

Notice-ID: cc4088d3-e52f-4ddb-87c6-a6488477a8fb · Procedure-ID: 1c3dc37b-1802-4437-a613-d089e8d607d9

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Stammdaten

Auftraggeber
Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des FS Bayern, Würzburg
Veröffentlicht
07.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des Freistaats Bayern für die nachfolgenden genannten Teilnehmenden Einrichtungen den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Belieferung inkl. Montage und Betriebsbereiter Übergabe von Büroeinrichtung gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens. Die teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen sind: - Julius-Maximilians-Universität Würzburg - Hochschule für Musik Würzburg Die Vergabe erfolgt in 3 Losen - Los 1: Büroeinrichtung - Los 2: Seminartische - Los 3: klappbare Seminartische

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
01.07.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).