AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2025-115-AE | Vermarktung Liegenschaft Bad Essen, Lindenstraße 91
Stammdaten
- Auftraggeber
- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse., Hannover
- Veröffentlicht
- 06.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 70120000 — Immobiliendienstleistungen
- Branche
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die AOK Niedersachsen (AOKN) beabsichtigt ein 1986 erbautes, unterkellertes, zweigeschossiges Bürogebäude in zentraler Lage zu verkaufen. Lage des Objektes: Lindenstraße 91,49152 Bad Essen Grundstücksgröße: 2.385 Nutzfläche Gebäude: ca. 657 m² insgesamt Keller NGF: ca. 228 m² Erdgeschoss NGF: ca. 236 m² Obergeschoss NGF: ca. 193 m² Baujahr: 1986 Das Gebäude ist massiv erstellt und verfügt über eine Klinkerfassade. Das Erdgeschoss wird über den Haupteingang erschlossen und verfügt ebenfalls über einen rückwärtigen Zugang zum zentralen Treppenhaus. Darüber wird zudem sowohl das Kellergeschoss als auch das Obergeschoss erschlossen. Insgesamt stehen in dem Gebäude ca. 443 m² Bürofläche und ca. 228 m² Nutzfläche im Keller zur Verfügung. Der Grundriss ermöglicht eine unterschiedliche wirtschaftliche Nutzung des Erdgeschosses und 1. Obergeschosses. Es befindet sich neben dem mit dem Bürogebäude bebauten Grundstücksteil noch ein ca. 1.000 m² großer unbebauter Wohnbaulandgrundstücksteil auf dem Gesamtgrundstück. Die Erschließung ist nur über das Bürogrundstück möglich. Der gültige Bebauungsplan setzt für das Grundstück als bauliche Nutzung „allgemeines Wohngebiet“ mit zweigeschossiger, offener Bauweise fest (GRZ 0,4; GFZ 0,8; nur Ein- und Doppelhäuser). Das Grundstück ist insgesamt 2.385 m² groß. Kaufpreis: 1.150.000,00 EUR
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern der Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.