AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 14:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cc7f9e7f-f710-4702-b3fd-e6317c5b6e8e/

Wohnungsbau Wallenburger Straße, hier: Baumeisterarbeiten

Notice-ID: cc7f9e7f-f710-4702-b3fd-e6317c5b6e8e · Procedure-ID: cdb724c2-27b7-4a54-aa69-7081b0e36397

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Stammdaten

Auftraggeber
WohnenParkenEnergie Kommunalunternehmen des Landkreises Miesbach, Miesbach
Veröffentlicht
25.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262310 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.246.411 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausführungsumfang: 1. Baustelleneinrichtung: Kran, Container, Bauzaun 2. Erdarbeiten: Feinaushub ca. 250 m³, Hinterfüllung, Bodenaustausch ca. 1.300 m³ 3. Dränage: Leitungen ca. 77 lfdm, Sickerschächte 2 Stück, Spülschächte 5 Stück 4. TGA-Leitungen: Rohrgräben ca. 151 m³, Schmutzwasser ca. 52 lfdm, Trinkwasser ca. 40 lfdm, Nahwärme ca. 49 lfdm 5. E-Verrohrung: Kabelgräben ca. 46 lfdm, Leerrohre ca. 170 lfdm 6. Fundamente, Bodenplatten ca. 261 m³ 7. Fundamenterder ca. 595 lfdm 8. Betonwände ca. 147 m³ 9. Betondecken ca. 1.873 m² 10. Mauerwerk Ziegel d= 36,5 cm ca. 1.005 m², d= 24 cm ca. 555 m² 11. Abdichtung: PMBC ca. 280 m², Schweißbahn ca. 241 m² 12. Betonschutz OS-5b ca. 71 m²

Vertragslaufzeit

Beginn
18.08.2025
Ende
23.07.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).