DIAK Klinikum Schwäbisch Hall - Objektplanung Gebäude
Landratsamt Schwäbisch Hall · Schwäbisch Hall · Baden-Württemberg
Beschreibung
DIAK Klinikum Schwäbisch Hall - Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Lph 1 bis 9 Das Landratsamt Schwäbisch Hall beabsichtigt die Durchführung des 2. Bauabschnitts des DIAK Klinikums in Schwäbisch Hall. Dabei handelt es sich um einen Erweiterungsbau des bestehenden Klinikums mit diversen Funktionsbereichen, wie Diagnostik und Therapie, Pflege, Allgemeine Dienste, Ver- und Entsorgung, Forschung und Lehre. Die Nutzfläche wird aktuelle mit ca. 14.200 m2 veranschlagt. Zur grundlegenden Definition der Maßnahme und als Grundlage für die Entscheidungsfindung der zuständigen Gremien wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt wird. Darin wird ein Neubau auf einem frei zu machenden Grundstück in der Gesamtliegenschaft mit entsprechender Anbindung an die Bestandsbaukörper vorgeschlagen. Die Bauabwicklung muss bei laufendem Betrieb des Klinikums erfolgen. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9. Wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe der Objektplanung für den Erweiterungsbau des DIAK Klinikums Schwäbisch Hall (ca.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.505 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- 17.06.2025 Original-Veröffentlichung
- 17.06.2025 Bereitstellung des Referenzformblattes und des Bewerbungsbogens in anderem Format aktuell
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