AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 22:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ccc63cef-dd7d-456c-9a97-fb7a2bb92708/

42904_MPG Autodesk 2025

Notice-ID: ccc63cef-dd7d-456c-9a97-fb7a2bb92708 · Procedure-ID: 9d06a619-2366-452e-90ca-4230e1e57247

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Stammdaten

Auftraggeber
Max Planck Digital Library, München
Veröffentlicht
24.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48321000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
6.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Rahmenvereinbarung umfasst den Neuabschluss für Autodesk Abonnements sowie die Verlängerung bestehender Autodesk Abonnements. Die MPG sucht nach einem Auftragnehmer, der Lizenzen für sämtliche Produkte des Herstellers Autodesk zum dezentralen und zentralen Einsatz in der Max-Planck-Gesellschaft und assoziierten Einrichtungen bereitstellen kann. Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung des gesamten Produktspektrums von Autodesk. Die Lizenzen werden befristet überlassen und enthalten Softwarepflege wie Updates und Upgrades sowie den Herstellersupport. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Verlängerung der Bestandslizenzen und einem Neukauf eröffnet. Der Neukauf erfolgt in der Menge unter Abstimmung mit Autodesk.

Vertragslaufzeit

Beginn
24.07.2025
Ende
23.07.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
22.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).