AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhaltsreinigung LRA und Nebenstellen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, Bad Homburg
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Frist (Submission)
- 20.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90919200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Vergabeverfahren bezieht sich auf die Unterhaltsreinigung LRA und Nebenstellen, für die zwei Lose gebildet werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Unterhaltsreinigung für Los 1 im Objekt; Bürogebäude Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1 – 5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Unterhaltsreinigung für folgende Objekte (Los 2) in Bad Homburg v. d. Höhe; Amt für ländlichen Raum, Benzstr. 11, Erziehungsberatungsstelle, Benzstr. 11, Lager des Katastrophenschutzes, Justus-von-Liebig-Str. 3, Schule digital, Justus-von-Liebig-Str. 3 und Siemensstr 14 / Nehringstr. 2. Diese Verträge werden mit dem Zuschlag geschlossen und haben eine feste Laufzeit von zunächst 12 Monaten, gerechnet ab dem 01.09.2026 (Basisvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht spätestens sechs Monate (d.h. bis zum 28.02. des jeweiligen Jahres) vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Nach einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren (48 Monate) endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.08.2030 automatisch.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 31.08.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 71 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.