AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 05:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cce0f91c-5abb-40ca-a18b-15aecb920667/

Verkehrsanlagenplanung und Ingenieurbauwerke - Neugestaltung ZOB inkl. angrenzender Verkehrsbereiche der Gemeinde Flintbek

Notice-ID: cce0f91c-5abb-40ca-a18b-15aecb920667 · Procedure-ID: 3955df1c-d1f1-48db-8def-4a45c766119a

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Stammdaten

Auftraggeber
GOS Gesellschaft für Ortentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Flintbek, Kiel
Veröffentlicht
23.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist die Umgestaltung des Bahnhofsumfelds sowie die Verlagerung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Darüber hinaus zielt diese Einzelmaßnahme auf die gestalterische Aufwertung des Bahnhofsumfeldes mit der Zusammenlegung der ZOBs. Durch die Verlagerung und Aufwertung sollen insbesondere die langen Wege zwischen den funktionalen Räumen der Verkehrsinfrastruktur funktional, städtebaulich und gestalterisch aufgewertet werden. Zeitgleich dient die Maßnahme der Förderung nachhaltiger Mobilität, sowie der Stärkung und Verknüpfung des öffentlichen Nahverkehrs.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).