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Rohholzbestellung 2027
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Angebote bis 14.09.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Herstellung und Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen für das interne Schwellenwerk der DB InfraGO AG Schwandorf inklusive Transportleistungen ohne Entladung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Holzverarbeitung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Herstellung und Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen für die DB InfraGO AG.
- Transportleistungen ohne Entladung sind Teil des Auftrags.
- Erforderlich sind Nachweise über die Herstellung und Lieferung von Holzprodukten sowie Transportkapazitäten.
- Erfüllungsort ist Schwandorf.
Die Ausschreibung betrifft die Herstellung und Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen inklusive Transportleistungen für die DB InfraGO AG.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bestätigungen gemäß Lieferantenselbstauskunft oder entspr. Erklärungen, insb. Gesamtumsatz des Unternehmens (Bewerber) der letzten zwei Geschäftsjahre (zur Betrachtung der finanziellen Stabilität des Unternehmens)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Im Fall eines beabsichtigten Einsatzes eines Nachunternehmens (NU) sind mit dem Teilnahmeantrag neben den geforderten Eignungsnachweisen folgende Erklärungen des Nachunternehmers vorzulegen (Ziel: Eignung des/der Nachunternehmer(s) prüfen sowie überprüfen, ob die fremden Kapazitäten, auf die sich der Bewerber/Bieter berufen hat, auch zur Verfügung stehen), anhand von 1) Verpflichtungserklärung(en) zur Holzlieferung im Auftrag des Bieters (zur Überprüfung der Angebotsmenge) 2) FSC-/PEFC-Zertifikat des NU gem. EU-Holzhandelsverordnung bzw. gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der EU-Holzhandels VO eingehalten sind (siehe oben) 3) Bestätigung, dass der NU nicht durch die DB gesperrt ist und Bietereigenerklärung ohne Erklärung zum Verhaltenscodex 4) Angabe der Sägekapazität des NU in m³ pro Monat (wenn NU = Sägewerk ist)
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Technische Fachkräfte (Qualitätskontrolle)
Insgesamt über alle Einsatzgebiete für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2020/2021-2022/2023-2024/2025) 1. Umsatz des Unternehmens (Bewerbers) aus dieser Leistung innerhalb der EU 2. Angabe der jeweiligen Auftraggeber innerhalb der EU 3. Absatzmenge – hierbei müssen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt mindestens folgende Mengen an Auftraggeber der EU geliefert worden sein: insgesamt an rohe Schwellen: mind. 350m³ gesamthaft für alle Einsatzgebiete Die vorgenannten Mindestliefermengen haben sich aufgrund von Erfahrungen in den letzten Jahren als aussagefähige Referenzmengen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf erbrachte Lieferquoten ergeben. Des Weiteren entsprechen Sie in m³ umgerechnet ungefähr den Mindestangebotsmengen (= kleinste Mengenlosgrößen) der Vergabe. Die Mindestlieferkapazität muss mindestens die Menge eines Teilmengenloses betragen. Für die Eichenweichenschwellen: FSC-/ PEFC-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des Bewerbers sowie Erklärung der Einhaltung der EU-Holzhandelsverordnung für nachhaltige Holzwirtschaft und legale Holzbeschaffung (Gleichwertigkeit anderer Zertifikate muss durch Bewerber nachgewiesen werden) Angabe der Gesamtsägekapazität für den Lieferzeitraum Januar 2027 bis Dezember 2027 (12 Monate) des Bewerbers Angabe der eigenen monatlichen Sägekapazität des Bewerbers. Wenn keine eigene Sägekapazität vorhanden ist oder diese nicht genutzt wird: Information über Art und Umfang eines beabsichtigten Fremdunternehmereinsatzes bzw. Rückgriffs auf fremde Kapazitäten (fremde Kapazitäten sind auch solche von konzernverbundenen Unternehmen). Wenn die Kapazität in Summe nicht für ein Teilmengenlos ausreicht kann der Bieter nicht am Verfahren teilnehmen. Die im Teilnahmewettbewerb erklärte Angabe zur Kapazität findet zusätzlich Verwendung in der Angebotsphase.
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Eignung zur Berufsausübung: Vollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft. zur Kartellprävention oder: Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung wederbeantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en),das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbeordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregistereingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 ArbeitnehmerEntsendegesetz, §98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder §21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzgenannten Vorschriften, verstoßen hat; -Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-,Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a)Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs.1 Nr. 3GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs.1 Nrn. 1 bis 10GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Versicherung, dass entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Versicherung, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Versicherung, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Versicherung, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. -Versicherung, dass natürliche oderjuristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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