AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Pikosekunden Time-Tagger mit 21 Kanälen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln
- Veröffentlicht
- 09.08.2026
- Frist (Submission)
- 07.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
In der Abteilung Quanteninformation -und Kommunikation wird nicht-klassisches Licht durch nichtlineare optische Prozesse erzeugt. In diesen Experimenten werden komplexe und hochempfindliche quantenoptische Zustände auf Einzelphotonebene hergestellt, manipuliert und vermes-sen. Für die Umwandlung von analogen elektrischen Signalen, gemessen mit einzelphotonempfindlichen Detektoren, auf digitale mit Standard IT weiterverarbeitbare Form wird ein Time-Tagger benötigt. Dieses digitale Zählersystem konvertiert die Detektionsereignisse bei einem an-fallenden Photonenfluss zu digitalen Zeitstempeln, bezeichnet als Time Tags (engl.). Dieser Zeit-zu-Digital Konverter wird hier als Time-Tagger (engl.) bezeichnet. Insgesamt hat der Time-Tagger 21 Eingangskanäle für die analogen Eingangssignale. Ein Kanal dient als Start-Signal, das durch eine Laser-Photodiode generiert ist. Die weiteren 20 Kanäle sollen an die Ausgangsignale von einzelphotonempfindlichen Detektoren angebracht werden. Eine gleichzeitige Ankunftszeitkorrelationsmessung mit allen Kanälen muss möglich sein. Des Weiteren müssen Ankunftszeitkorrelationsmessungen zwischen einer beliebigen Anzahl der existierenden Kanäle möglich sein. Ankunftszeitkorrelationsmessungen ohne den Start-Kanal müssen auch möglich sein. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 46 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.