AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/cd30900c-1aa9-4774-a591-dcde72cca04b) · Abgerufen am 18.09.2026 10:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cd30900c-1aa9-4774-a591-dcde72cca04b/

26E Erdarbeiten

Notice-ID: cd30900c-1aa9-4774-a591-dcde72cca04b · Procedure-ID: b16b71f3-401b-45a6-bc47-50a7759926c3

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Bayreuth, Bayreuth
Veröffentlicht
22.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212225 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
234.622 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

ca. 40 m Suchgraben herstellen; ca. 640 m³ Baugrube am Bauwerk (unterirdische Zisterne) herstellen; ca. 80 m³ Decke, Wände, Bodenplatte der unterirdischen Zisterne abbrechen; ca. 820 m³ Verfüllung Baugrube nach Rückbau Zisterne; ca. 2.450 m³ Baugrube für Neubau C8 herstellen; ca. 2.900 m² Gründungssohle herstellen; ca. 1.900 to Körnungsstoffen zur Bodenverbesserung/-verfestigung, liefern, verteilen, verdichten; ca. 2.900 m² Geotextil verlegen; ca. 5.600 to Aushubmaterial/ Boden zur Verwertung; ca. 105 to Bau- und Abbruchabfälle, Beton entsorgen; ca. 50 to Bau- und Abbruchabfälle, Beton mit Anhaftungen, entsorgen

Vertragslaufzeit

Beginn
18.06.2026
Ende
11.09.2029

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Angermüller Bau GmbH
Vertragsabschluss
29.06.2026
Zuschlagsentscheidung
18.06.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes am Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).