AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e493e7233-2785a84f6ab7efc9) · Abgerufen am 11.08.2026 02:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cd3a1b91-c1f8-4778-b26f-7f88b2f9b084/

Innensanierung G.-Grimm-Grundschule / Los 307 - Estricharbeiten

Notice-ID: cd3a1b91-c1f8-4778-b26f-7f88b2f9b084 · Procedure-ID: 31af00fd-6cf3-4a71-a7cc-d339b0f11faa

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Chemnitz, Chemnitz
Veröffentlicht
26.05.2026
Frist (Submission)
06.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

- 3.718m² Abdichtungsbahn als gasdichte Alu/PE Verbundfolie aufkleben incl. Untergrundvorbehandlung - 3705m² Trittschalldämmschichten aus Polysterol-Hartschaum liefern und verlegen, d = 8 bis 20 mm - 3718m² PE-Folie d = 0,2 mm liefern und verlegen - 3.076m Randdämmstreifen aus PE-Schaum mit Folie liefern und verlegen - 3.036m² Calciumsulfatfließestrich, d = 40 mm liefern und verlegen - 633m² Zementfließestrich, d = 35 bis 44 mm liefern und verlegen

Vertragslaufzeit

Beginn
11.11.2026
Ende
22.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).