AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Räumliches Leitbild der Stadtentwicklung Hamburg Auftrag II Workshopverfahren
Stammdaten
- Auftraggeber
- Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg
- Veröffentlicht
- 06.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) möchte das Räumliche Leitbild der Stadtentwicklung neu auflegen. Hierzu wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. In der ersten Phase der Erarbeitung sollen im Rahmen eines kooperativen Workshopverfahrens drei interdisziplinär besetzte Planungsteams eingeladen werden, unter-schiedliche Entwürfe der räumlichen Entwicklung zu erarbeiten. In der zweiten Phase sollen die Erkenntnisse aus dem Workshopverfahren ausgewertet, die Zukunftsentwürfe zu einem Räumlichen Leitbild verdichtet (Synthese) und ausgearbeitet werden. Der gesamte Prozess wird durch ein Dienstleistungsbüro begleitet. Dieses wurde bereits beauftragt (s. untenstehend: Auftrag I). Der Leitbildprozess soll durch unterschiedliche Perspektiven aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik/Verwaltung bereichert werden. Dazu sollen Dialog- und Beteiligungsformate auf unterschiedlichen Ebenen angeboten werden. In die Erarbeitung des Räumlichen Leitbildes werden insbesondere die fachlich tangierten Senatsbehörden und Bezirksverwaltungen eingebunden. Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses zu einem neuen Räumlichen Leitbild werden insgesamt zwei Aufträge vergeben: I. Verfahrensbetreuung und Synthese zu einem Räumlichen Leitbild II. Erstellung von Zukunftsszenarien und -entwürfen im Rahmen des kooperativen Workshopverfahrens (Mehrfachbeauftragung) Im Rahmen der vorliegenden Vergabe wird Auftrag II vergeben.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.