AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 13:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cd5f7874-6546-4578-b629-ca6554dc5708/

Betrieb der Vesperkantinen PLUS im Landratsamt Enzkreis

Notice-ID: cd5f7874-6546-4578-b629-ca6554dc5708 · Procedure-ID: fcbc173f-4e02-474d-9126-a1ddc5c10924

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Enzkreis - Zentrale Vergabestelle, Pforzheim
Veröffentlicht
17.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
55500000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Landratsamt Enzkreis schreibt den Betrieb seiner beiden Vesperkantinen PLUS in Pforzheim im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb aus. Die Teilnahme am Verfahren ist gemäß § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Voraussetzung ist, dass mindestens 30 Prozent der in diesen Werkstätten oder Unternehmen Beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind. Der Vertrag soll ab 01.01.2026 für 6 Jahre geschlossen werden.

Vertragslaufzeit

Ende
31.12.2031

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).