AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.07.2026 04:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cd623e22-98d9-44dd-a5d5-8a6a203183dd/

Wartung und Prüfung von kraftbetätigten Türen und Tore

Notice-ID: cd623e22-98d9-44dd-a5d5-8a6a203183dd · Procedure-ID: 035445c6-c7c5-419e-967d-526ee913d7bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement, Hannover
Veröffentlicht
22.07.2026
Frist (Submission)
01.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50710000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
406.708 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
467.718 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wartung und Prüfung von ca. 1.480 Sektionaltore, 30 Schiebetore und 25 Schrankenanlagen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Stadtbezirke 1 bis 6

Geschätzter Wert
203.184 €

Los 2 — Stadtbezirke 7 bis 13

Geschätzter Wert
203.525 €

Vertragslaufzeit

Beginn
15.10.2026
Ende
14.10.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nieders. beim Nieders. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr u. Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).