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Rahmenvertrag IT-Pflege- und Erstellungsleistungen LOBW
Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreut das IBBW u.a. eine Vielzahl einzelner Softwareanwendungen, die unter dem Akronym "LOBW" als Verfahrenskomplex zusammengefasst werden und auf der Software-Plattform .NET basieren. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Pflegeleistungen (einschließlich Weiterentwicklung) für diese vorhandenen Softwareanwendungen und Erstellungsleistungen (Konzeption, Entwick-lung und Integration) für neue Softwareanwendungen auf Basis der Software-Plattform .NET.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Korrektur von redaktionellen Übertragungsfehlern in der Bekanntmachung. Die Angaben wurden an die korrekt vorliegenden Vergabeunterlagen (Anlage TWB 1) angepasst.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind IT-Pflege- und Erstellungsleistungen für Softwareanwendungen auf .NET-Basis.
- Der Auftraggeber ist das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW).
- Es handelt sich um einen Rahmenvertrag für die Betreuung und Weiterentwicklung des LOBW-Verfahrenskomplexes.
- Die Erbringung von Dienstleistungen umfasst sowohl Pflege als auch Neuentwicklung von Software.
Gesucht werden Dienstleistungen zur Pflege und Weiterentwicklung bestehender sowie zur Erstellung neuer Softwareanwendungen auf .NET-Basis für das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungspreis nach WichtigkeitPreis
Wertungspreis gemäß Preisblatt
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Qualität des Angebots nach WichtigkeitQualität
Qualität des Angebotes gemäß Bewertungsmatrix
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate); ist bei Bewerbergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall [mindestens 2-fach maximiert])
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
-Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6 Monate); muss bei Bewerbergemeinschaften zwingend von jedem Mitglied eingereicht werden.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Jahresumsatz (in Euro) jeweils für die Jahre 2023, 2024 und 2025 im Bereich Entwicklung von IT-Anwendungen (sofern der Bewerber noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügen sollte, werden die Geschäftsjahre seit Gründung betrachtet). Dabei wird von folgender Mindestvoraussetzung ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gilt: Jährlicher Durchschnittsumsatz (bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von mindestens 1,4 Mio. Euro
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Nachweis über die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzverantwortlichen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
A. Mindestanforderungen an Referenzen (KO-Kriterien) Hinweis: Eine Referenz wird nur anerkannt, wenn die IT-Anwendung aktuell beim Kunden im Wirkbetrieb ist oder dies für mindestens sechs Monate war. Es werden nur abgenommene Leistungen berücksichtigt. Die Bewerber müssen seit dem 01.01.2022 durchgeführte Aufträge in folgenden Bereichen nachweisen. Entwicklung von IT-Anwendungen (E-2.1): Mindestens zwei Referenzen mit einem Netto-Auftragsvolumen von jeweils über 350.000 Euro ASP.NET & C# (E-2.2): Mindestens eine Referenz über die Konzeption und Entwicklung komplexer ASP.NET Webanwendungen in der Programmiersprache C# Container-Technologien (E-2.3): Mindestens eine Referenz über die Erstellung und Orchestrierung von Container-Anwendungen mit Docker, Kubernetes und/oder OpenShift Öffentliche Verwaltung (E-2.4): Mindestens eine Referenz über die Entwicklung von IT-Anwendungen für Verwaltungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung von Baden-Württemberg Personalsoftware (E-2.7): Mindestens eine Referenz über die Konzeption und Entwicklung von Software zur Personalgewinnung und -verwaltung B. Bewertungskriterien für die Auswahl zur Angebotsaufforderung Über die Mindestanforderungen hinaus können Bewerber durch Referenzen Punkte sammeln, um ihre Platzierung im Ranking zu verbessern (siehe auch Bewertungsmatrix - Anlage TWB 1 der Vergabeunterlagen): Zusatzpunkte für ASP.NET / C# (E-2.2): Eine Staffelung von 0 Punkten (bei einer Referenz) bis zu 5 Punkten (bei sechs oder mehr Referenzen). Dieser Wert wird mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert Zusatzpunkte für Container-Anwendungen (E-2.3): Maximal 1 Punkt für zwei Referenzen (Gewichtungsfaktor 1) Fokus Baden-Württemberg (E-2.4, E-2.5, E-2.6): -Allgemeine Verwaltung BW (E-2.4): Bis zu 3 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 5) -Bildungsbereich BW (E-2.5): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 1) -Schul- und Kultusverwaltung BW (E-2.6): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 1) Fokus Personalwesen (E-2.7, E-2.8): -Allgemeine Personalgewinnung (E-2.7): Bis zu 3 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 5) -Gewinnung von Lehrkräften (E-2.8): Bis zu 4 Punkte für vier Referenzen (Gewichtungsfaktor 1) Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient (Eignungsleihe), sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend folgende Unterlagen einzureichen: - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Anlage TWB 5) - Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Anlage TWB 6)
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Durchschnittliche Personalstärke
1. Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) Um als geeignet eingestuft zu werden, muss ein Bewerber im jährlichen Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bzw. seit Gründung) folgende personelle Mindestbesetzung nachweisen: -Entwickler:innen von IT-Anwendungen (E-1.10): Mindestens 6 festangestellte Mitarbeitende -Softwarearchitekt:innen (E-1.11): Mindestens 2 festangestellte Mitarbeitende -Projektleiter:innen (E-1.12): Mindestens 2 festangestellte Mitarbeitende 2. Bewertungskriterium (Punktesystem) Zusätzlich zur reinen Anzahl wird die Beständigkeit des Personals in den oben genannten Gruppen bewertet: -Personalfluktuation (E-2.9): Es wird die kumulierte Anzahl der Personalabgänge in den Gruppen Projektleiter:innen, Softwarearchitekt:innen und Entwickler:innen seit dem 01.01.2023 betrachtet. -Punktvergabe: 5 Punkte: Weniger als 2 Abgänge 4 Punkte: 2 Abgänge 3 Punkte: 3 Abgänge 2 Punkte: 4 Abgänge 1 Punkt: 5 Abgänge 0 Punkte: 6 oder mehr Abgänge Gewichtung: Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 5 multipliziert (maximal 25 Eignungspunkte)
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (z.B. nach DIN EN ISO 9001) (E-2.10) Bewertung im Punktesystem: Ausschluss: Kein Nachweis eingereicht 1 Punkt: Nachweis erfolgt lediglich durch eine Darstellung 3 Punkte: Nachweis erfolgt durch eine Zertifizierung Gewichtung: Die erreichten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 1 multipliziert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unter-nehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 29.04.2026 Korrektur von redaktionellen Übertragungsfehlern in der Bekanntmachung. Die Angaben wurden an die korrekt vorliegenden Vergabeunterlagen (Anlage TWB 1) angepasst. aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 68 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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