Vergeben Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

B5, A23 bis Hemme – Fahrbahnerneuerung zwischen A23 und Hemme

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - Standort Itzehoe · Itzehoe · Schleswig-Holstein · Landesbehörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer Johann Bunte Bauunternehmung SE & Co. KG
💶 Zuschlagswert 10.592.164 €
👥 Eingegangene Angebote 5
📅 Zuschlagsdatum 08.04.2026

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Erneuerung des Oberbaus der Bundesstraße 5 ab dem Übergang A23/B5 Heide und der Anschlussstelle Hemme. Der Baubeginn der Sanierungsmaßnahme liegt bei Abschnitt 470 Station 0,000, das Bauende bei Abschnitt 470 Station 9,585. Die Baulänge beträgt insgesamt ca. 9,585 km und befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaften.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · B5, A23 bis Hemme – Fahrbahnerneuerung zwischen A23 und Hemme
  • Preis nach Wichtigkeit

    siehe Vergabeunterlagen

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an vergaben-vob-sh@gmsh.de zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Für die Angebotsabgabe über die e-Vergabeplattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 10.592.164 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 78 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Johann Bunte Bauunternehmung SE & Co. KG
    Zuschlagswert 10.592.164 €

    1 Veröffentlichung

    • 28.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 2.113 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 288.866 €
Median 1.726.080 €
Oberes Quartil 5.227.346 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - Standort Itzehoe · Itzehoe

vergaben-vob-sh@gmsh.de
+4945130086194

10.592.164 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 00_33126_002104
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Itzehoe, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 28.04.2026
CPV-Code 45233100
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 5
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,1 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Hemme
Laufzeit 22.06.2026 – 04.12.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 10.592.164 – 14.869.075 €

Auftragnehmer (?)
Johann Bunte Bauunternehmung SE & Co. KG Großunternehmen
Vertrag 08.04.2026

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 324.063 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.896 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 60 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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