AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.04.2026 23:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cd908e8d-e92e-4cf7-97fa-c5462c022046/

Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld - Gebäude und Inventarversicherung

Notice-ID: cd908e8d-e92e-4cf7-97fa-c5462c022046 · Procedure-ID: 1ec3f868-e2f9-41fa-8f91-765976e7f901

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld, Altenkirchen
Veröffentlicht
10.11.2024
Frist (Submission)
10.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66510000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld schreibt die Gebäude- und Inventarversicherungen der verbandsgemeindeeigenen Objekte und der Objekte ihrer 67 Ortsgemeinden (inkl. der Kreisstadt Altenkirchen) aus. Die Versicherung sieht eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren, mit einer einjährigen Verlängerungsoption, vor. Versicherungsbeginn ist der 01.01.2025, 0:00 Uhr. Die Versicherungslaufzeit endet regulär zum 31.12.2027, 24:00 Uhr, kann aber stillschweigend, bis spätestens zum 31.12.2028, 24:00 Uhr, verlängert werden. Eine Objektliste und eine Schadensliste ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31012025 Tage

Verfahrensverlauf — alle 5 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).