Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 3 Teilpositionen

Neugestaltung Bahnhofsumfeld, 32257 Bünde; Planungsleistungen Freianlagen (Los 1), Verkehrsanlagen (Los 2), Gebäude und Innenräume (Los 3)

Stadt Bünde · Bünde · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 3 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Planungsleistungen Freianlagen
    🏆 PLANORAMA GmbH · Berlin
  • Los 2 Vergeben
    Planungsleistungen Verkehrsanlagen
    🏆 VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH · Dresden
  • Los 3 Vergeben
    Planungsleistungen Gebäude und Innenräume
    🏆 MONO Architekten Greubel & Schilp & Schmidt PartGmbB · Berlin
Auftragnehmer (3)
  • MONO Architekten Greubel & Schilp & Schmidt PartGmbB · Berlin
  • PLANORAMA GmbH · Berlin
  • VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH · Dresden
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 10.04.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Maßnahme: Neugestaltung Bahnhofsumfeld, 32257 Bünde Angebot für: Planungsleistungen für die Umsetzung des Realisierungswettbewerbs Bahnhofsumfeld hier: Los 1: Freianlagen Los 2: Verkehrsanlagen Los 3: Gebäude und Innenräume

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Verhandlungsvergabe gem. § 17 Abs. 5 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VGV nach nichtoffenem Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 100 %

    Angebotspreis lt. Zeile "Brutto-Gesamthonorar in EUR" gem. Anlage Preisblatt (je Los)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB: Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer (3) MONO Architekten Greubel & Schilp & Schmidt PartGmbB · PLANORAMA GmbH · VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 28.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 16.131 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 124.366 €
Median 311.205 €
Oberes Quartil 815.268 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Vergabenummer 25_50-Z1-p
Verfahrensart Mehrfachvergabe
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Bünde
Standort Bünde, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 27.05.2026
CPV-Code 71000000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,1 in der Branche)
Teilpositionen 3 (Was ist das?)
Erfüllungsort Bünde
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (3)
MONO Architekten Greubel & Schilp & Schmidt PartGmbB · Berlin PLANORAMA GmbH · Berlin VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH · Dresden

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Auftragnehmer (3) (?)
  • MONO Architekten Greubel & Schilp & Schmidt PartGmbB
  • PLANORAMA GmbH
  • VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH
Vertrag 10.04.2026

Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 281.334 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 109.474 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: