AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 14:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cda4220e-8cee-470a-a5a6-bee01d932729/

Kontrolle und Prüfung Generalübernehmer Biberach C. West, ADK C. Nord, ZAK C.1, Ostrach 1, FDS C.1

Notice-ID: cda4220e-8cee-470a-a5a6-bee01d932729 · Procedure-ID: cda4220e-8cee-470a-a5a6-bee01d932729

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Stammdaten

Auftraggeber
OEW Breitband GmbH, Ehingen
Veröffentlicht
28.05.2025
Frist (Submission)
02.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.400.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand sind Kontroll- und Prüfungsleistungen der Unterlagen der Generalübernehmer für Planung- und Bau (GÜ) auf Förderkonformität/Übereinstimmung mit der Masterplanung und Synchronisierung/Homogenisierung der eingereichten GÜ-Unterlagen für die Einreichung über das Förderportal für die Förderprojekte BC Cluster West, ADK Cluster Nord, ZAK Cluster 1 ,Ostrach 1 und FDS C1nach Maßgabe Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 39) geändert worden ist.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).