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Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmittel für das Markgraf-Ludwig-Gymnasium

Stadt Baden-Baden, Markgraf-Ludwig-Gymnasium · Baden-Baden · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 4 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmittel für das Markgraf-Ludwig-Gymnasium
    🏆 Klüver & Schulz GmbH · Seevetal
  • Los 2 Vergeben
    Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmittel für das Markgraf-Ludwig-Gymnasium
    🏆 Klüver & Schulz GmbH · Seevetal
  • Los 3 Vergeben
    Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmittel für das Markgraf-Ludwig-Gymnasium
    🏆 LD Didactic GmbH · Hürth
  • Los 4 Vergeben
    Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmittel für das Markgraf-Ludwig-Gymnasium
    🏆 LD Didactic GmbH · Hürth
Auftragnehmer (2)
  • Klüver & Schulz GmbH · Seevetal
  • LD Didactic GmbH · Hürth
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 30.03.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Klüver & Schulz GmbH u. a.. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmittel für das Markgraf-Ludwig-Gymnasium für die Fächer der Naturwissenschaften - Biologie, Chemie und Physik. Es sind Lehr- und Unterrichtmittel für die Fächer der Naturwissenschaften zu liefern. Aufteilung in Lose: Los I Biologie, Los II Chemie, Los III Physik, Los IV Messwerterfassung.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Zuschlagskriterium Preis (100 %). 100 %
    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bauoder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) Klüver & Schulz GmbH · LD Didactic GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 02.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 84 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 81.722 €
Median 199.289 €
Oberes Quartil 295.618 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Baden-Baden, Markgraf-Ludwig-Gymnasium · Baden-Baden

vergabe@baden-baden.de
+49 7221 932530

Stammdaten
Vergabenummer 2025/188
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Stadt Baden-Baden, Markgraf-Ludwig-Gymnasium
Standort Baden-Baden, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 02.04.2026
CPV-Codes (2) 39162100 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
39162200 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
(Was ist das?)
Angebote 4
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 3,8) (?)
Teilpositionen 4 (Was ist das?)
Erfüllungsort Baden-Baden
Laufzeit 27.04.2026 – 31.12.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (2)
Klüver & Schulz GmbH · Seevetal LD Didactic GmbH · Hürth

Auftragnehmer (2) (?)
  • Klüver & Schulz GmbH
  • LD Didactic GmbH
Vertrag 30.03.2026

Ø Bieter in der Branche 3.8

Historischer Durchschnitt aus 59.809 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.289 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -24%
KMU-Bieteranteil 58%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

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