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Fachplanerleistungen „Sicherheitsberatung“ für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin, VOEK 064-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
Von zur Mühlen´sche GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht werden Fachplanerleistungen für Sicherheitsberatung im Rahmen des Neubaus des BMZ in Berlin.
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist der Auftraggeber.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Rahmen eines nicht offenen, einstufigen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
- Erwartet werden nachweisbare Fachkenntnisse und Erfahrungen im Bereich Sicherheitsberatung für Großprojekte.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) benötigt eine neue Unterbringung am Standort Berlin. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt als Eigentümerin und Bauherrin die Umsetzung dieses Bedarfs in einem Neubau. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Leistungen zum Leistungsbild „Sicherheitsberatung“ für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2032
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis: Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält die Höchstpunktzahl Für das Zuschlagskriterium „Preis“, gewichtet mit insgesamt 35 %, sind max. 350 Wertungspunkte erreichbar. 35 %Preis
Das wertungsrelevante Angebotshonorar ermittelt sich auf Basis der bereitgestellten Honorarblätter.
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Beratungskonzept ________________________ Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 650 Wertungspunkte (= 65 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar. 25 %Qualität
Beratungskonzept (gewichtet mit 0,25): Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Beratungskonzept einzureichen. Die Bewertung erfolgt entsprechend den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen. Grundlage der Konzeptbewertung ist das mit dem (Erst-)Angebot eingereichte Konzept. Soweit der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erfolgt, stützt sich die qualitative Bewertung ergänzend auf die Eindrücke der Auftraggeberin aus der die Angebotsinhalte erläuternden Angebotspräsentation des Bieters.
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Personal- und Organisationskonzepts ________________________________ Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 650 Wertungspunkte (= 65 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar. 20 %Qualität
Personal- und Organisationskonzepts (gewichtet mit 0,20): Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Personal- und Organisationskonzepts einzureichen. Die Bewertung erfolgt entsprechend den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen. Grundlage der Konzeptbewertung ist das mit dem (Erst-)Angebot eingereichte Konzept. Soweit der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erfolgt, stützt sich die qualitative Bewertung ergänzend auf die Eindrücke der Auftraggeberin aus der die Angebotsinhalte erläuternden Angebotspräsentation des Bieters.
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Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter) ___________________ Insgesamt sind in dem Kriterium Qualität 650 Wertungspunkte (= 65 % der Wichtung des Einzelkriteriums x 10 Leistungspunkte) erreichbar. 20 %Qualität
Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams (Projektleiter und stv. Projektleiter) (gewichtet mit 0,20). Die Bewertung erfolgt entsprechend den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 528 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Von zur Mühlen´sche GmbHZuschlagswert 1.420.188 €1 Veröffentlichung
- 20.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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