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EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altmetall und E-Geräten aus dem Kreis Coesfeld
Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH · Coesfeld · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Übernahme, Transport und Verwertung der an Wertstoffhöfen erfassten E-Geräte (Sammelgruppe 4)🏆 REMONDIS GmbH & Co. KG · Coesfeld
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Los 2 VergebenLos 2: Übernahme, Transport und Verwertung der an Wertstoffhöfen erfassten E-Geräte (Sammelgruppe 5)
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Los 3 VergebenLos 3: Übernahme, Transport und Verwertung des an Wertstoffhöfen erfassten Altmetalls
- REMONDIS GmbH & Co. KG · Coesfeld Großunternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben: Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung der an Wertstoffhöfen erfassten E-Geräte (Sammelgruppe 4). Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung der an Wertstoffhöfen erfassten E-Geräte (Sammelgruppe 5). Los 3: Übernahme, Transport und Verwertung des an Wertstoffhöfen erfassten Altmetalls.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 123 Tage nach Fristende
Auftragnehmer REMONDIS GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 16.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 428 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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