AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 06:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cdbb7ccd-72f3-4753-9dfd-43a7a8e3f05b/

Betrieb einer Pump- und Wasserreinigungsanlage

Notice-ID: cdbb7ccd-72f3-4753-9dfd-43a7a8e3f05b · Procedure-ID: 97c864b3-fb95-480d-afb2-c3d6948d51ec

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oldenburg (Oldb), Oldenburg
Veröffentlicht
23.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90733900 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen alle Leistungen für den Betrieb und die Wartung der Grundwasserreinigungsanlage (GWR) auf dem Projektstandort in Oldenburg über einen Zeitraum von vier Jahren (Januar 2026 bis Dezember 2029) vergeben werden. Zusätzlich besteht die Option einer Laufzeitverlängerung um zwei weitere Jahr (Januar 2030 bis Dezember 2031). Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sind folgende mit dem Betrieb der WRA verbundenen Leistungen anzubieten: • Technische und organisatorische Übernahme der WRA durch den Auftragnehmer • Wartung, Betrieb und Instandhaltung der WRA innerhalb des o.g. Zeitraums • Anlagenertüchtigung nach Bedarf • Reparatur und Austausch defekter Anlagenkomponenten • Arbeiten auf Nachweis

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
68 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).