AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cdbf64e5-e421-4ee2-af26-ed9450a89723/

Fachplanerleistungen der KG 440 u. 450 im Rahmen der Erweiterung Ganztag und Umbauten im Bestand an der Hausbergschule, Wiesenstr. 14a, 35510 Butzbach - Hoch-Weisel

Notice-ID: cdbf64e5-e421-4ee2-af26-ed9450a89723 · Procedure-ID: ebfc9816-862c-4cc6-98d2-4c9f49918acb

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Stammdaten

Auftraggeber
Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle, Friedberg
Veröffentlicht
18.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Fachplanerleistungen für die Anlagegruppen Starkstromanlagen (KG 440) und Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (KG 450) inkl. der jeweiligen dazugehörigen Technischen Anlagen in Außenanlagen (nach KG 550) gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, nach § 53 ff. HOAI 2021. Maßnahme: Erweiterung Ganztag und Umbauten im Bestand an der Hausbergschule in 35510 Butzbach Weitere Angaben zur Baumaßnahme und zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der als Anlage 01beigefügten Projekt-und Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.03.2026
Ende
30.09.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).