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Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Betriebsstätte der Stadtreinigung im Lohweg - Generalplanungsleistungen LPH 5 - 9
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover · Hannover · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Betriebsstätte der Stadtreinigung im Lohweg - Generalplanungsleistungen LPH 5 - 9🏆 HGP Hannover · Hannover
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Beschreibung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb aha möchte im Stadtteil Misburg auf dem Gelände im Lohweg (10.300 m²) eine neue Betriebsstätte der Stadtreinigung errichten. Der Fokus bei der Umsetzung liegt neben den komplexen Belangen der Stadtreinigung, mit Sozial- und Bürogebäude, Waschplatz, Soleumfüllplatz, Kehrgutentladung, Kfz-Kleinreparaturen und einem Trafo, auf einer energetisch und ökologisch den aktuellen Stand der Technik entsprechenden Betriebsstätte. Schwerpunkte sind Effizienz, Eigenversorgung und Elektromobilität. Dazu sind foglende Generalplanungsleistungen zu erbringen: - Objektplanung Gebäude/Innenraum gem. § 34 HOAI, LPH 5-9 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, LPH 5-9 - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, LPH 5-9 - Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, LPH 5-9 - Fachplanung TWP gem. § 51 HOAI, LPH 5-6 - Fachplanung TGA AG 1-8 gem. § 55 HOAI, LPH 5-6 - Wärmeschutz und Energiebilanzierung Anlage 1/1.2.3, HOAI, LPH 5-9 sowie besondere Leistungen gem. HOAI und zusätzliche Leistungen siehe Honorarangebotstabelle in den Teilnahmeunterlagen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Die Unterlagen der LPH 3-4 wurden den Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt, welche das Ergebnis der LPH 1-2 darstellen und Grundlage für die weitere Projektbearbeitung bilden.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Für die Vergabe der auftragsgegenständlichen Planungsleistungen wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der ersten Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, bekunden die Bewerber ihr Interesse und weisen ihre Eignung nach. Die mit der Bekanntmachung festgelegten Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit werden anhand der dazu geforderten Nachweise durch den Auftraggeber geprüft. Per Auswahlverfahren wird eine begrenzte Anzahl Bewerber ermittelt und zur zweiten Stufe des Verfahrens, der Verhandlungsstufe, zugelassen. Die nichtberücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung informiert. Die ausgewählten Bewerber -nun Bieter genannt- werden im weiteren Verfahren zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes aufgefordert. Weiterhin werden sie aufgefordert, ihr Angebot dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber stellt ein Bewertungsgremium zusammen, welches die eingereichten Angebote und Präsentationen auf Grundlage der mit der Bekanntmachung mitgeteilten Zuschlagskriterien bewertet. Anschließend werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen und auf Verhandlungen sowie die finale Angebotsabgabe zu verzichten. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB. R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.500.000 €4 Veröffentlichungen
- Frist 21.07.2025 Die Unterlagen der LPH 3-4 wurden den Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt, welche das Ergebnis der LPH 1-2 darstellen und Grundlage für die weitere Projektbearbeitung bilden.
- Frist 21.07.2025 Original-Veröffentlichung
- 17.07.2025 Die Unterlagen der LPH 3-4 wurden den Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt, welche das Ergebnis der LPH 1-2 darstellen und Grundlage für die weitere Projektbearbeitung bilden.
- 24.06.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 192 Tage nach Fristende
Auftragnehmer HGP Hannover1 Veröffentlichung
- 29.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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