AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 11:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cdc69e47-ccf0-4b02-8062-57c7a50e0e32/

Hannover, Brühlstraße 4, 340-Maler

Notice-ID: cdc69e47-ccf0-4b02-8062-57c7a50e0e32 · Procedure-ID: b9ef1f2c-59e8-4405-a918-a48d25671f15

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe, Nürnberg
Veröffentlicht
20.07.2026
Frist (Submission)
12.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Malerarbeiten ca. 500 m2 Erstbeschichtung von neuen Gipskartonwänden mit weißem Dispersionsanstrich sowie ca. 50 m² farbiger Erstbeschichtung auf neuen Gipskartonwänden Überholungsanstrich auf Bestandsflächen mit Glasfasertapete, best. aus ca. 4.000 m² weißem und ca. 1.400 m² farbigem Anstrich. ca. 800 lfm Anstrich von Fensterwänden insgesamt in weiß sowie 16 Stück Überholungsanstrich von Innenstützen, davon 7 Stück weiß und 9 Stück farbig ca. 400 m2 Überholungsanstrich von Deckenflächen in weiß ca. 650 m2 Tapezierarbeiten mit Fototapete, neuer Glasfasertapete sowie beschreibbarer Wandbelagsfläche ca. 150 lfm Lackierarbeiten an Fensterbänken ca. 150 lfm Lackierarbeiten an Plattenheizkörpern Diverse kleinteilige Maler- und Ausbesserungsarbeiten, einschl. Anpassungen und Reparaturen an best. Glasfasertapeten infolge von Abbruch- und Umbauarbeiten sowie Ausbesserungen von Rissen und kleinflächigen Putzschäden

Vertragslaufzeit

Beginn
30.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).