AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.04.2026 14:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cdcad3a5-ce51-4eab-bfac-d2eba19c2cd7/

Auftragsänderung 1: Vorabmaßnahme Parkplatz Neubau und Abriss - Neubau CPC, Geb. 9997, Hermann-Blenk-Straße, 38108 Braunschweig

Notice-ID: cdcad3a5-ce51-4eab-bfac-d2eba19c2cd7 · Procedure-ID: 67a3435d-2dc3-425d-b967-d5fb0a70134c

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich 3 - Gebäudemanagement, Braunschweig
Veröffentlicht
23.02.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
45111000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.468.248 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Am nördlichen Standort Campus Forschungsflughafen Braunschweig soll für die Technische Universität Braunschweig der Forschungsneubau CPC umgesetzt werden. Der Neubau CPC erstreckt sich über zwei, über einen Verbindungsbaukörper erschlossene, Gebäudeteile, der Gebäudeteil Büro und der Gebäudeteil Technikum in dem experimentell gearbeitet wird. Im Außenbereich soll eine Anlieferung, ein Parkplatz und Aufstellflächen für Zyklisiercontainer entstehen.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
Vertragsabschluss
30.09.2024
Zuschlagsentscheidung
17.09.2024

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).