AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 00:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cdcecc6d-32e2-47af-b26e-12589da0f7d4/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: cdcecc6d-32e2-47af-b26e-12589da0f7d4 · Procedure-ID: d32f050d-8931-48cc-a58b-e289a1465be3

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, Karlsruhe
Veröffentlicht
02.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
110.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Badische Landesbibliothek, Erbprinzenstraße 15, 76133 Karlsruhe, Karlsruhe, Badische Landesbibliothek, Sanierung 2. BA, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Anlagengruppe 4 und 5. Bei der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe stehen weitere Sanierungsarbeiten bezüglich der Erneuerung Sprinkleranlage inklusive Verrohrung zu einer Hochdruck Wassernebel-Löschanlag an. Der Umbau erfolgt jeweils nach Sprinklergruppen (7) und Geschoss. In den zu sanierenden Bereichen wird die Beleuchtung und Verkabelung sowie aller Schwach- und Starkstromkomponenten angepasst oder erneuert. Die Hochdruck Wassernebel-Löschanlage bedingt den Austausch des bestehenden Notstromdieselaggregates.

Vertragslaufzeit

Beginn
04.11.2024
Ende
30.11.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).