AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wiesestraße Gera, TA 2.2.3, BA 8 - Los 1 Gleisoberbau
Stammdaten
- Auftraggeber
- GVB Verkehrs-& Betriebsgesellschaft Gera mbH, Gera
- Veröffentlicht
- 12.08.2025
- Frist (Submission)
- 29.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Rückbau: Gleiseindeckplatten aufnehmen 1430 m² Gleisrückbau Spurweite 1000 mm 740 m Gleiskreuzung demontieren 3 St Weichen demontieren 6 St Rückbau: Gleiseindeckplatten aufnehmen 1430 m² Gleisrückbau Spurweite 1000 mm 740 m Gleiskreuzung demontieren 3 St Weichen demontieren 6 St Neubau: Werkneue Spannbetonschwellen W-Oberbau liefern 1140 St Schwellengleis mit Vignolschienen herstellen, Schienen AG 440 m Schwellengleis mit Rillenschienen herstellen, Schienen AG 390 m Ortbeton-Rasenbalken herstellen, Schienen AG 100 m Doppelgleisigen Abzweig herstellen, Weichen/Kreuzung AG 3 St Gleisanschlusskästen liefern und montieren 32 St Gleisbord GBL550 liefern und einbauen 550 m Asphalteindeckung Gussasphalt herstellen 585 m² Plastereindeckung Betonsteinpflaster Gleisbereich 670 m² Sedumansaat Gleis 225 m² Fertigrasen verlegen 85 m² Laden, Transport und Verwertung/Entsorgung Ausbaustoffe 3200 t Baugleise und Bauweichen ein-, um-, und ausbauen in mehreren Bauphasen Einzelweichensteuerung und Weichenheizungssteuerung - 3 St. Einzelweichensteuerung mit Weichenheizungsdoppelsteuerung liefern und montieren - 2 St. Einzelweichenheizungssteuerung liefern und montieren - 3 St. El. Weichenanriebe für Meterspur (400V AC) liefern und montieren
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.01.2026
- Ende
- 30.10.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 21 Wochen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.