AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 23:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cddb9edc-1fa7-4b0f-8631-06e6a6b652b7/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grauflächen- und Winterdienstleistungen für 38 Liegenschaften in Rostock, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Regionalbereich Nord (VOEK 168-24)

Notice-ID: cddb9edc-1fa7-4b0f-8631-06e6a6b652b7 · Procedure-ID: 194825fb-38b8-43c4-b413-d323df4e6afd

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
07.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90611000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Los 1 Grauflächenreinigung (ca. 5.569 m²) und Durchführung des Winterdienstes (ca. 5.471 m²) für zwölf Wohnliegenschaften - Los 2 Grauflächenreinigung (ca. 18.044 m²) und Durchführung des Winterdienstes (ca. 16.693 m²) für vierzehn Wohnliegenschaften - Los 3 Grauflächenreinigung (ca. 6.091 m²) und Durchführung des Winterdienstes (ca. 5.841 m²) für sechs Wohnliegenschaften - Los 4 Grauflächenreinigung (ca. 7.416 m²) und Durchführung des Winterdienstes (ca. 7.148 m²) für sechs Wohnliegenschaften

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
30.09.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
126 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).