AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 06:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cdea0ae9-a973-49cd-b5c8-e847ee4c15e0/

Qualifizierungssystem Turnuswechsel Stromzähler sowie Umrüstung auf intelligente Messsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SWE-160226-001

Notice-ID: cdea0ae9-a973-49cd-b5c8-e847ee4c15e0 · Procedure-ID: 46c0c174-7f6c-4b65-86c1-311dd5af3579

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Stammdaten

Auftraggeber
SWM Services GmbH, München
Veröffentlicht
19.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
51210000 — Installationsdienste
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Montagetätigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Einbau, Ausbau und Wechsel von Stromzähler stehen. Bei den Zählern handelt es sich um moderne Messeinrichtungen (mME), die vom AG beigestellt werden. Bei der Umrüstung auf intelligente Messsysteme werden Basiszähler oder vergleichbare Messeinrichtungen inkl. Smart Meter Gateway zur Verfügung gestellt. Derzeit werden LTE Smart-Gateways vom AG zu Verfügung gestellt. Das notwendige Zubehör wie z. B. Stromversorgungsstecker und Antennen werden ebenfalls vom AG bereitgestellt. Die Montageorte befinden sich in Gebäuden, Kellern, Treppenhäuser, Fluren, Wohnungen, Zähleranschluss-Säulen im Außenbereich und sonstigen Aufstellorten, im Versorgungsgebiet der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG (Großraum München). Mit Beginn einer Einbauverpflichtung: Stufenweise Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen (mME) als Basisinfrastruktur sind ca. 60 000 Stück Stromzähler pro Jahr zu wechseln, sowie 5 000 intelligente Messysteme pro Jahr umzurüsten.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).